Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat sich mit Bundeskanzler Walter Thurnherr über die anstehenden Projekte im Bereich Digitalisierung und Datenpolitik in der Schweiz ausgetauscht und liess sich unter anderem über das geplante Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) informieren.

Den WBK beider Räte wurden vor rund fünf Jahren Digitalisierungsfragen als Sachbereich neu zugewiesen. Im Austausch mit dem Bundeskanzler hat die Kommission nun die ersten strategischen Weichenstellungen für die zweite Hälfte der laufenden Legislaturperiode vorgenommen und die wesentlichen Herausforderungen einer Schweizer Digitalstrategie erörtert. Prioritäten im Handeln stellt sie – im Zuständigkeitsbereich der Kommission – bei der Data Governance und der Datenwirtschaft fest, dies auch in Anlehnung an die internationalen Entwicklungen. Unmittelbar steht der parlamentarische Prozess zur Schaffung eines Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) an. Oberstes Ziel soll sein, dass im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft das Potential der Digitalisierung für eine effiziente Verwaltung von Bund und Kantonen genutzt wird. Der Kommission sind auch die Perspektiven, die über das vorliegende Gesetz hinausgehen, zentral.

Kommission verlangt Eintragung des Sorgerechts ins Einwohnerregister (Mo. 21.3981)

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, den Bundesrat zu beauftragen, neue rechtliche Grundlagen für die Eintragung der elterlichen Sorge in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister zu prüfen. Die Motion soll anhand einer Machbarkeitsstudie umgesetzt werden – und nur unter der Voraussetzung, dass diese Studie keine grundlegenden Hindernisse zutage fördert.

Forschung über die Alzheimerkrankheit

Die Kommission lehnt die Motion 18.3835, welche die Schaffung eines nationalen Forschungsprogramms zur Alzheimerkrankheit verlangt, mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Sie ist der Ansicht, dass sich die Lancierung eines solchen Forschungsprogramms angesichts der zahlreichen Programme und Projekte, die derzeit zu diesem Thema laufen, nicht aufdrängt. Da sie jedoch anerkennt, welch grosse Herausforderung diese Krankheit für die Gesellschaft, die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft darstellt, bekräftigt sie ihre Unterstützung für einen weiteren Ausbau der Forschung in diesem Bereich.

Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit

Die Kommission hat zwei Motionen zur Kinder- und Jugendgesundheit vorberaten und in diesem Zusammenhang Kenntnis genommen vom Nationalen Gesundheitsbericht 2020 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), welcher einen Überblick über die Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Schweiz gibt.

Die Kommission anerkennt die Bedeutung einer ganzheitlichen Kinder- und Jugendpolitik im Gesundheitsbereich. Sie hat die bundesrätliche Roadmap dazu positiv zur Kenntnis genommen. Weil die Arbeiten zu dieser Roadmap nun konkret anlaufen, beantragt sie mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion 19.4070 n («Nationale Strategie für Kinder und Gesundheit»), da die Erarbeitung der mit dieser Motion geforderten Strategie ihrer Meinung nach eine komplexe Aufgabe wäre, die beträchtliche Ressourcen in Anspruch nehmen und nur einen geringen Mehrwert darstellen würde.

Im Weiteren hat die Kommission einstimmig beschlossen, die Beratung der Motion 19.4069 n zu sistieren, welche die Durchführung einer Schweizer Kohortenstudie zur Untersuchung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verlangt. Sie möchte die fürs Frühjahr 2022 in Aussicht gestellten Erkenntnisse der Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie abwarten, die in einen Bericht zuhanden des Bundesrates aufgenommen werden und auf deren Grundlage unter Umständen die Schaffung einer nationalen Gesundheitskohorte angeregt wird.

Keine neuen Deklarationspflichten für Lebensmittel

Die Kommission hat zwei Motionen aus dem Nationalrat abgelehnt, die neue Deklarationspflichten einführen wollten. Zum einen die Motion 19.4192 (abgelehnt mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen):  Diese verlangt, ein Label für Schweizer Brot unter anderem auf Vitrinen, Speisekarten und Produktverpackungen anzubringen um hervorzuheben, dass das angebotene Brot in der Schweiz und aus Schweizer Mehl hergestellt wurde. Zum anderen die Motion 19.4083 (abgelehnt mit 7 zu 6 Stimmen): Sie verlangt, dass Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, entsprechend eindeutig gekennzeichnet werden. Die Mehrheit erachtet beide Motionen als hinfällig und verweist dabei auf das bestehende Label für Schweizer Brot sowie auf die von beiden Räten angenommene Motion 20.3910 s Mo. Ständerat (WBK-SR). Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren, welche aktuell vom Bundesrat umgesetzt wird. Zudem möchte die Kommission hinsichtlich der Umsetzung der Motion 19.4083 ein potentiell neues Handelshemmnis gegenüber der EU vermeiden. Eine Minderheit beantragt, die Motion 19.4083 anzunehmen; sie möchte prüfen, inwiefern die Herkunft besser deklariert und der Anteil der aufgeführten Zutaten, die die Herkunftsangabe rechtfertigen, angepasst werden kann.

21.321 s Kt. Iv. GE. Für ein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten: Kommission lehnt das Anliegen des Kantons ab

Der Grosse Rat des Kantons Genf ist mittels Standesinitiative an die Bundesversammlung gelangt mit dem Anliegen, Aluminiumsalze und deren Derivate in Kosmetikprodukten zu verbieten. Die Kommission hörte die Kantonsvertreter an und nahm im Austausch mit einem Vertreter des zuständigen Bundesamtes zur Kenntnis, dass nach aktuellem Wissensstand kein Zusammenhang zwischen Aluminiumsalzen in Antitranspiranten und Brustkrebs nachgewiesen werden kann. Vor diesem Hintergrund erscheint der Kommission ein Verbot von Aluminium in Kosmetika – auch gestützt auf das Vorsorgeprinzip – nicht angezeigt. Dagegen spricht auch die einseitige Schaffung eines Handelshemmnisses. Sie hat deshalb mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen dem Rat zu beantragen, der Initiative keine Folge zu leisten.

3R-Forschung: WBK-S will mehr Informationen

Die Kommission spricht sich für Alternativen zu Tierversuchen aus und hat die entsprechenden Beschlüsse, die im Rahmen der BFI-Botschaft gefasst wurden, bekräftigt. Sie hat beschlossen, die Behandlung der parlamentarischen Initiative 21.426 «Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben» zu sistieren. Sie möchte zuerst verschiedene in der 3R-Forschung tätige Organisationen anhören, um anhand von detaillierteren Informationen die konkreten Bedürfnisse in diesem Bereich besser erfassen zu können. Mit den 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine, auf Deutsch: Ersetzen, Reduzieren, Verbessern) sollen Alternativmethoden für Tierversuche gefördert, die Anzahl Tierversuche reduziert und die Belastung der Tiere vermindert werden.

21.412 n Pa. Iv. Brenzikofer. Von Tagesstrukturen zu Tagesschulen: Kommission sistiert den Beschluss

Die Initiative möchte die Kantone bei der Einrichtung von Tagesschulen unterstützen, weshalb die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung von solchen Tagesschulangeboten zu schaffen seien. Die WBK-N hat letzten Herbst der Initiative Folge gegeben mit der Idee, dieses Anliegen in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Kommissionsinitiative 21.403 n Pa. Iv. WBK-NR. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung zu integrieren (siehe Medienmitteilung vom 5. November 2021). Die WBK-S hat mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Beschluss zur Initiative sistiert. Dies in Erwartung der Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage der Schwesterkommission zur genannten Kommissionsinitiative 21.403.

Die Kommission hat am 10./11. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) in Bern getagt.