Anders als die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) hat sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, die Immunität von Nationalrat Roger Köppel nicht aufzuheben. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die IK-N.

Nationalrat Roger Köppel wird vorgeworfen, am 24. März 2022 in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er in seiner Eigenschaft als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

Die Kommission erachtet den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der amtlichen Stellung und Tätigkeit von Nationalrat Köppel und der ihm vorgeworfenen Handlung als gegeben und ist einstimmig auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft eingetreten. Anschliessend hat die Kommission 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Immunität von Nationalrat Köppel nicht aufzuheben. In Abwägung der Interessen an der Strafverfolgung und den institutionellen Interessen des Parlaments kommt die Kommission zum Schluss, dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft und es keinen Sinn macht, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss des Kommissionsgeheimnisses beschäftigen muss. Die Kommission schlägt der IK-N deshalb vor, dem Büro des Nationalrates zu beantragen, dass dieses die Verhängung von Disziplinarmassnahmen (Art. 13 ParlG) gegen Nationalrat Köppel prüfen soll. Die IK-N muss sich nun im Rahmen der Differenzbereinigung erneut mit dem Fall befassen.

Die Kommission hat am 30. Juni 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Sommaruga (SP, GE) in Bern getagt.