Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dass die Nationalrat Fabian Molina vorgeworfene Handlung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit oder Stellung steht. Sie folgt damit dem Beschluss der Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) vom 11. Mai 2022. Der Entscheid der Kommission über das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (22.190) ist damit endgültig.

Nationalrat Fabian Molina wird vorgeworfen am 12. Februar 2022 in Zürich an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen zu haben. Die Kommission kommt zum Schluss, dass Fabian Molina an der in Frage stehenden Veranstaltung keine besondere Rolle eingenommen habe, welche direkt auf sein Mandat als Nationalrat zurückzuführen sei. Weil seine Teilnahme als Privatperson erfolgt sei, liesse sich eine Privilegierung gegenüber den anderen Demonstrationsteilnehmenden deshalb nicht rechtfertigen.

Die Kommission hält fest, dass die Strafanzeige gegen Nationalrat Fabian Molina des Vereins «Wir für euch» klar politisch motiviert war. Dies ändert aber ihrer Ansicht nach nichts an der Tatsache, dass Nationalrat Fabian Molina als Privatperson an der fraglichen Kundgebung teilgenommen hat. Die Kommission kommt zum Schluss, dass im vorliegenden Fall der direkte Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit oder Stellung nicht hergestellt werden kann, weil Nationalrat Molina an der Demonstration keine besondere Rolle (z.B. als offiziell angekündigter Redner) eingenommen hat, welche auf seine Stellung als Nationalrat zurückzuführen wäre und ihn von den anderen Demonstrationsteilnehmenden abgehoben hätte.

Die Kommission hat am 30. Juni unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Sommaruga (SP, GE) in Bern getagt.