Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) klärten Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen die Person, die versucht hatte, Bundesrat Alain Berset zu erpressen, ab. Sie veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Abklärungen in einem Bericht. Die GPK stellten weder Unregelmässigkeiten beim Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden noch einen missbräuchlichen Einsatz von Bundesmitteln durch Bundesrat Alain Berset fest.

Nach Publikationen in zwei Wochenzeitungen im Herbst 2021 erteilten die GPK drei Subkommissionen der beiden Kommissionen den Auftrag, Vorwürfe im Zusammenhang mit der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset im Spätherbst 2019 abzuklären. In den Medienberichten wurde einerseits den Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen, Bundesrat Alain Berset als Opfer wegen seiner prominenten Stellung bevorzugt behandelt zu haben und mit unverhältnismässiger Härte gegen die Person vorgegangen zu sein, die versucht hatte, ihn zu erpressen. Andererseits wurde Bundesrat Alain Berset verdächtigt, zu Unrecht ein Repräsentationsfahrzeug zu privaten Zwecken eingesetzt und bei der Abwehr des Erpressungsversuchs missbräuchlich Stabsmitarbeiter eingesetzt zu haben.

Die Abklärungen der GPK führten zum Schluss, dass die Bundesanwaltschaft (BA) Bundesrat Alain Berset keine Vorzugsbehandlung gewährte und die Bundeskriminalpolizei (BKP) keinen unverhältnismässigen Polizeieinsatz durchgeführt hat. Die GPK stellten weiter fest, dass der Einsatz von Stabsmitarbeitenden durch Bundesrat Alain Berset zur Abwehr des Erpressungsversuchs geringfügig und der Sache angemessen war, dass die Benutzung des Repräsentationsfahrzeuges durch Bundesrat Alain Berset für eine Rückfahrt von einem privaten Wochenende in Deutschland legal war und die Verdächtigung, Bundesrat Alain Berset könnte die Hotelrechnung zu Lasten des Bundes beglichen haben, unbegründet war.

Sollten weitergehende Abklärungen in dieser Angelegenheit nach Verabschiedung dieses Berichts notwendig sein, wird sich die GPK über eine zuständige Subkommission damit befassen.

Die GPK haben den Bericht verabschiedet und beschlossen, ihn zu veröffentlichen. Sie haben am 14. Juni 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) und Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.