Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat eine Motion ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission einstimmig angenommen, mit der sichergestellt werden soll, dass Menschen mit einer Sehbehinderung durch den Einsatz von sogenannten Abstimmungsschablonen geheim abstimmen können.

Für die Stimmabgabe benötigen blinde und sehbehinderte Menschen die Unterstützung einer weiteren Person, welche ihnen behilflich ist oder die Stimme im Namen des Stimmberechtigten abgibt. Damit stellt sich die Frage, ob für diese Menschen das Stimmgeheimnis gewährleistet ist. Die SPK-S beantragt ihrem Rat einhellig, der von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichten und vom Nationalrat angenommenen Motion 22.3371 («Stimmgeheimnis. Ein Recht für alle») zuzustimmen. Diese beauftragt den Bundesrat, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei nationalen Urnengängen Abstimmungsschablonen eingesetzt werden können. Dank der Standardisierung und Anpassung der Stimmzettel sollen Menschen mit einer Sehbehinderung diesen korrekt und eindeutig in die Abstimmungsschablonen einlegen und so ihre Stimme selbstständig abgeben können.

Die SPK-S möchte ein klares Zeichen für die Chancengleichheit setzen und befürwortet deshalb Massnahmen, die Menschen mit einer Sehbehinderung ermöglichen, ihre politischen Rechte ungehindert auszuüben.

Öffentlichkeitsgesetz: Keine Maximalgebühr für die Bearbeitung aufwendiger Gesuche

Die Kommission hält einstimmig daran fest, dass keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Gebühr zur Bearbeitung besonders aufwendiger Gesuche gemäss Öffentlichkeitsgesetz vorgesehen werden soll. Somit bleibt die Differenz in der Vorlage betreffend die grundsätzliche Gebührenfreiheit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten bestehen (16.432 n Pa. Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung). Es gibt immer wieder Beispiele von Gesuchen, deren Bearbeitung sehr hohen Aufwand erfordert.

Kommission hält bei verschiedenen parlamentsrechtlichen Fragen an ihrer Position fest

Die Kommission hält bei zwei parlamentarischen Initiativen, denen der Nationalrat Folge gegeben hat, an ihrer Position fest. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative 20.461 von Nationalrat Jauslin keine Folge zu geben. Diese sieht vor, dass die Mitglieder des Bundesversammlung Zugriff auf die Protokolle über kommissionseigene Geschäfte aller Kommissionen haben. Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat ausserdem, auch der von Nationalrat Grossen eingereichten parlamentarischen Initiative 20.462 keine Folge zu geben, welche verlangt, den Titel von Gesetzen anzupassen, wenn er aufgrund wesentlicher Änderungen durch das Parlament nicht mehr mit deren Inhalt übereinstimmt.

Flüchtlinge aus Griechenland und aus anderen Krisengebieten

Bei der zweiten Beratung der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt (21.310 «Aufnahme von Menschen aus Griechenland und Auslastung der Asylzentren») ist die Kommission dem Nationalrat gefolgt und gibt der Initiative mit 8 zu 3 Stimmen keine Folge. Das Anliegen, die Situation der Flüchtlinge in Griechenland zu verbessern und die Asylzentren besser auszulasten, ist berechtigt. Die vorgeschlagene Initiative trägt jedoch nicht konkret zur Verbesserung dieser Herausforderungen bei. Eine Minderheit möchte der Standesinitiative Folge geben.

Kontingente für Drittstaatsangehörige nicht zusätzlich anpassen

Die Kommission lehnt die Motion 19.3882 von Nationalrat Nantermod, eingereicht vom ehemaligen Nationalrat Derder («Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige. Anpassung des Systems an die Bedürfnisse der Hightech-Branchen»), einstimmig ab. Nachdem die Kommission vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht» (19.3651) Kenntnis genommen hat, erachtet sie das heutige Kontingentierungsmodell als sinnvoll und die vom Bundesrat geplanten Massnahmen als ausreichend, um den Bedürfnissen der Wirtschaft entgegen zu kommen. Zudem muss Art. 121a der Bundesverfassung zur Steuerung der Zuwanderung gewahrt werden.

Im Weiteren hat sich die Kommission von der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über die aktuelle Situation der Geflüchteten aus der Ukraine in der Schweiz informieren lassen.

Die Kommission tagte am 20./21. Juni 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern.